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OLG Celle, 14.11.2001 - 2 Ws 280/01, 2 Ws 281/01 |
Zitiervorschläge
OLG Celle, Entscheidung vom 14. November 2001 - 2 Ws 280/01, 2 Ws 281/01 (https://dejure.org/2001,10411)
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Strafvollstreckungsverfahren: Strafrestaussetzung auch nach Abschiebung des Verurteilten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 57 Abs. 1; StPO § 456a
Zulässigkeit eines Antrags auf Strafrestaussetzung nach Abschiebung des Verurteilten - rechtsportal.de
StGB § 57 Abs. 1 ; StPO § 456a
Zulässigkeit eines Antrags auf Strafrestaussetzung nach Abschiebung des Verurteilten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2003, 90 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Stuttgart, 19.03.1999 - 3 Ws 37/99
Auszug aus OLG Celle, 14.11.2001 - 2 Ws 280/01
Der Sachverhalt der - vom Verurteilten in Bezug genommenen - Entscheidung des OLG Stuttgart vom 19. März 1999 (OLG Stuttgart StV 1999, 276, 277), das Aussetzung des Strafrestes gewährt hatte, weicht entscheidend von den hier vorliegenden Umständen ab.Beide Entscheidungen sind voneinander unabhängig und unterscheiden sich nach Zuständigkeiten, Voraussetzungen und Wirkungen (vgl. OLG Stuttgart StV 1999, 276, 277).
- KG, 20.09.1994 - 5 Ws 296/94
Auszug aus OLG Celle, 14.11.2001 - 2 Ws 280/01
Die Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft über die Nachholung der Vollstreckung unterliegt der gerichtlichen Nachprüfung darauf, ob die Staatsanwaltschaft die gesetzlichen Voraussetzungen für ihr Ermessen eingehalten hat, ob die der Entscheidung zugrunde gelegten tatsächlichen Feststellungen zutreffen und ob kein Ermessensmissbrauch vorliegt (vgl. KG JR 1995, 77, 78).Wenn insoweit auch nicht alle Kriterien erörtert werden müssen, die für die Ermessensentscheidung bedeutsam sein können, so sind jedenfalls aber die maßgeblichen Gründe anzuführen (vgl. KG JR 1995, 77, 78, 79).
- OLG Celle, 03.04.1981 - 3 VAs 5/81
Auszug aus OLG Celle, 14.11.2001 - 2 Ws 280/01
Daneben kommt aber auch die soziale und familiäre Situation des Verurteilten in Betracht (vgl. OLG Celle NStZ 1981, 405 m. w. N.), insbesondere dann, wenn diese wie vorliegend geeignet sein kann, die Gefährlichkeitsprognose des Verurteilten - zumindest langfristig - zu beeinflussen.